Heilmittelverordnung

Heilmittelkatalog seit dem 01.07.2020

Massnahmen der Podologischen Therapie


Hinweis: Bei Befürwortung durch Ihren behandelnden Arzt können Sie eine Heilmittelverordnung 13 für die Podologische Komplexbehandlung ausstellen lassen, sofern eine der nachfolgenden Erkrankungen vorliegt.


Diagnosegruppe:


DF = Diabetisches Fußsyndrom  > diabetische Neuropathie mit oder ohne Antiopathie - im Wagner Stadium 0

a) Hornhautabtragung (Hyperkeratose, schmerzlos und schmerzhaft)

b) Nagelbearbeitung  (Pathologisches Nagelwachstum, Verdickung, Tendenz zum Einwachsen)

c) Podologische Komplexbehandlung (Hyperkeratose und pathologisches Nagelwachstum)


NF = Krankhafte Schädigung am Fuß als Folge einer sensiblen oder sensomotorischen Neuropathien (primär oder sekundär)

        z.B. bei > hereditärer sensibler und autonomer Autoimmunerkrankungen

         > systematischen Autoimmunerkrankungen

         > Kollagenosen

         > toxischer Neuropathie

a) Hornhautabtragung (Hyperkeratose, schmerzlos und schmerzhaft)

b) Nagelbearbeitung  (Pathologisches Nagelwachstum, Verdickung, Tendenz zum Einwachsen)

c) Podologische Komplexbehandlung (Hyperkeratose und pathologisches Nagelwachstum)


QF = Krankhafte Schädigung am Fuß als Folge eines Querschnittssyndroms (komplett oder inkomplett)

       z. B. bei >  chronische Myelitis (Entzündung des Rückenmarks)

         > Syringomyelie (Erkrankung des Rückenmarks, bei der es im Mark zu Höhlenbildungen kommt)

         > traumatisch bedingten Schädigungen des Rückenmarks


a) Hornhautabtragung (Hyperkeratose ,schmerzlos und schmerzhaft)

b) Nagelbearbeitung  (Pathologisches Nagelwachstum, Verdickung, Tendenz zum Einwachsen)

c) Podologische Komplexbehandlung (Hyperkeratose und pathologisches Nagelwachstum)


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